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Finanz- und Lohnbuchhaltung der Zukunft

Wollten Sie nicht schon immer

  • weniger Zeit für das Nachhalten offener Rechnungen verwenden?
  • die Abwicklung der Buchführung einfacher gestalten?
  • weniger Papier hin und her bewegen?
  • Ihre Zinsbelastung reduzieren?
  • schneller einen Blick auf die Lage Ihres Unternehmens haben?
  • mehr Zeit haben für Ihr Unternehmen oder Ihre Familie?
  • die Kosten für Ihre Finanzbuchhaltung reduzieren?

Neugierig? Dann lesen Sie hier weiter oder sprechen Sie mich direkt an!

Fälligkeitstermine

Rechnungswesen

Die Verpflichtung Bücher zu führen und einmal jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, ergibt sich aus handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften. Und als Pflicht wird das Rechnungswesen häufig auch gesehen; ein lästiges, zeitraubendes, Kosten verursachendes - aber dennoch notwendiges Übel.

Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen wird das Potenzial des Rechnungswesen für eine erfolgreiche Unternehmensführung oft übersehen. Richtig aufbereitet bietet das Zahlenwerk des Rechnungswesen einen unbestechlichen Zeugen der Unternehmensentwicklung, der Erfolge und Missstände in Fakten belegt und positive und negative Entwicklungen klar vor Augen führt.

Neben der klassischen Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse, ist es mein Anliegen, mehr aus Ihren Zahlen herauszuholen und Ihnen somit ein Handwerkszeug für eine erfolgreiche und zielorientierte Unternehmensführung an die Hand zu geben.

Meine Dienstleistungskataloge für

zum Downloaden.

Finanzbuchführung

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Ganz gleich, ob Sie mich mit der Führung Ihrer Finanzbuchhaltung beauftragen oder diese selbst in Ihrem Unternehmen erstellen. Ich unterstütze Sie dabei kompetent und mit größter Sorgfalt. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Finanzbuchhaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und darüber hinaus allen betriebswirtschaftlichen Anforderungen genügt.

Erstellung Ihrer Finanzbuchführung
  • Einrichtung der Buchführung
  • Erstellung eines Kontenplans
  • Erstellung der Buchführung, einschl. Kontieren der Belege
  • Prüfung von Belegen zur Sicherstellung des Vorsteuerabzugs
  • Kontokorrentbuchführung mit Offener-Posten-Liste
  • Laufende Anlagenbuchführung
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, einschl. Stellung der damit im Zusammenhang stehenden Anträge
  • Erstellung von individuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (Vorjahresvergleich, Mittelverwendungsund Finanzflussrechnung, Statistik, Soll-Ist-Vergleich, u.a.)
  • Datenarchivierung
Unterstützung Ihrer Buchhaltungsabteilung
  • Unterstützung bei der Auswahl der für Sie geeigneten Finanzbuchhaltungssoftware
  • Einrichtung der Buchführung
  • Erstellung eines Kontenplans
  • Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle (?Hotline?)
  • Laufende Überwachung der Buchhaltung
  • Aufbereitung Ihrer Zahlen zur weitergehenden Analyse
Zusatzleistungen
  • Datenaustausch mit statistischen Behörden
  • Übernahme des Mahnwesens
  • Graphische Auswertungen
  • Branchenvergleich

Lohnbuchführung

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Durch ständige Änderungen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts wird die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung immer unüberschaubarer und zeitaufwendiger. Damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können, biete ich Ihnen die Übernahme der laufenden Abrechnungen sowie die Erstellung der laufenden Nachweise und Meldungen. Der Einsatz moderner Abrechnungssoftware garantiert eine schnelle und kostengünstige Bearbeitung.

Selbstverständlich erhalten Sie auch Unterstützung und Betreuung bei Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen sowie bei der Klärung schwieriger Einzelfragen.

Jahresabschluss

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Der Jahresabschluss ist Grundlage für die Bemessung der Gewinnausschüttungs- bzw. Entnahmemöglichkeiten sowie Basis für die Berechnung der Steuerlast. Darüber hinaus stellt der Jahresabschluss eine wichtige Informationsquelle für Banken dar, die ihre Kreditvergabe u.a. danach ausrichten.

Neben diesen externen Informationsaufgaben des Jahresabschlusses, kommt diesem auch für Zwecke der Unternehmenssteuerung entscheidende Bedeutung zu. Als Darstellung des vergangenen Unternehmenserfolgs, bildet der Jahresabschluss eine Grundlage für zukünftige Unternehmensentscheidungen. Im Mehrjahresvergleich dient er der Kontrolle der Unternehmensentwicklung.

Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form
  • Handels-/Steuerbilanz, Einnahme-Überschuss-Rechnung
  • Erstellung des Anhangs
  • Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
Auf Wunsch:
  • mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Bilanzbericht nach Anforderungen des § 18 KWG
  • Erstellung von Konzernjahresabschlüssen nach HGB
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS)
Erstellung des Jahresabschlusses als Kommunikationsinstrument gegenüber Kreditgebern
  • Zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erhöhung der betriebswirtschaftlichen Aussagekraft des Jahresabschlusses
  • Betriebswirtschaftliche Kennzahlenanalyse
  • Bericht zur Bilanzanalyse
  • Präsentation des Jahresabschlusses im Bankgespräch
Erfüllung von Offenlegungspflichten
  • Einreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zum elektronischen Unternehmensregister

Kosten- und Leistungsrechnung

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Die Kosten- und Leistungsrechnung (internes Rechnungswesen) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die rechnerische Erfassung innerbetrieblicher Vorgänge dient vor allem der Selbstinformation der Unternehmensleitung. Individuell abgestimmt auf Ihre betrieblichen Erfordernisse, biete ich Ihnen hierzu eine Reihe wirkungsvoller Leistungen an.

Einrichtung und Umsetzung der Kostenrechnung
  • Bestimmung des erforderlichen Umfangs
  • Einrichten von Kostenstellen
  • Direkte Erfassung während der Finanzbuchhaltung
  • Durchführung innerbetrieblicher Leistungsverrechnung
  • Kostenbudgetierung
  • Ã?bersichtliche und aussagefähige Auswertungen
Angebotskalkulation
  • Kalkulation von industriellen Erzeugnissen, Handelswaren, Handwerksleistungen und Dienstleistungen
  • Bestimmung kurzfristiger Preisuntergrenzen
Nachkalkulation
  • Ermittlung von Projekt-, Filial- oder Produktergebnissen
  • Abweichungs- und Ursachenanalyse

Controlling

Controlling bedeutet Steuern oder Regeln. Das heißt Führen zum praktischen Erreichen der vereinbarten Ziele. Aufgabe des Controlling ist die ökonomische Begleitung für das Management bei Zielfindung und Zielerreichung. Das Controlling betreibt als Führung durch Ziele jeder Unternehmensleiter selbst. Der Controller organisiert das Controlling durch Werkzeuge oder Denkzeuge sowie durch Anwendungsberatung. Das Controlling als Prozess und Denkweise liegt in der Schnittmenge. Es entsteht durch Unternehmensleiter und Controller im Team.
Nach einer Definition des Controlling des Internationalen Controller Vereins e.V., ICV

 

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Die gängigen Controllingsysteme sind hauptsächlich auf Großunternehmen zugeschnitten und für den Einsatz in kleinen und mittleren Unternehmen nicht oder nur eingeschänkt geeignet ("a small business is not a little big business", Welsh/White, Harvard Business Review (59), 1980).

Als Inhaber oder Geschäftsführer eines kleinen oder mittleren Unternehmens, biete ich Ihnen die Unterstützung beim Aufbau eines individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenen, einfachen, praxisnahen und vor allem kostengünstigen Controllinginstrumentariums, das

  • sie bei der Führung und Steuerung Ihres Unternehmens und der Verfolgung Ihrer unternehmerischen Ziele unterstützt,
  • die zukunftsorientierten Informationsbedürfnisse Ihrer Kredit- und Kapitalgeber in vollen Umfang befriedigt.