Reformmonitor
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der insbesondere folgende Änderungen ab dem 1.1.2010 vorsieht:
- Anhebung des Kindergeldes um 20 EUR. Der Kinderfreibetrag soll von 6.024 EUR auf 7.008 EUR angehoben werden.
- Die bereits bekannte Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis 410 EUR soll wieder gelten. Alternativ besteht ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR.
- Abmilderung der Verlustnutzungsbeschränkungen bei Kapitalgesellschaften durch Aufhebung einer zeitlichen Beschränkung der Sanierungsklausel.
- Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Immobilienmieten von 13/20 auf 50%.
- Absenkung der Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7%.
- Erleichterung der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer.
- Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird die Behaltensfrist bei Erwerb von Betriebsvermögen von 7 auf 5 Jahre und die geforderte Mindestlohnsumme von 650% von 400% reduziert (Folge: 85%-ige Freistellung des Erwerbs). Bei der Option zur vollständigen Steuerfreistellung des Erwerbs, werden die Grenzen von 10 auf 7 Jahre und die Mindeslohnsumme von 1.000% auf 700% abgesenkt. Darüber hinaus sollen die Steuersätze für die Steuerklasse II (z.B. Geschwister) erheblich reduziert werden.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Am 3.4.2009 stimmte der Bundesrat der größten Bilanzrechtsreform der letzten 25 Jahre zu. Die neuen Regelungen sind für alle Geschäftsjahre verbindlich, die nach dem 1.1.2010 beginnen. Wahlweise können sie bereits für den Jahresabschluss 2009 angewendet werden. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen erhalten Sie gerne auf Nachfrage.
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